Steuerberatung
Unsere Praxis verfügt z. Zt. über drei Steuerberater, -innen. Aus der Erkenntnis heraus, dass angesichts des komplexen Steuerrechts nur Spezialisierung jedes Berufskollegen auf Teilbereiche zum Vorteil des Mandanten gereicht, haben wir uns in Ihrem Interesse in unserer beruflichen Tätigkeit als Steuerberater auf Teilbereiche konzentriert. Sie werden bei jeder Anfrage den Vorteil nutzen können, dass Sie von uns einen auf Ihre speziellen Bedürfnisse erfahrenen Partner oder Mitarbeiter zugeteilt erhalten.
Leistungsspektrum
Finanzbuchhaltung
Nach unserem Verständnis erfüllt eine ordnungsgemäß geführte Finanzbuchhaltung nicht nur die gesetzliche normierte Dokumentationspflicht sondern dient vor allem Informationszwecken (für Sie selbst, Ihre Berater und Drittunternehmen, z. B. Ihre Hausbank). Zur Erledigung dieser Aufgaben verfügen wir nicht nur über die entsprechend geschulten Mitarbeiter, sondern auch über die dazu erforderliche moderne Technologie. Auf stets aktualisierter Hardware wird bei uns die Software von DATEV eingesetzt, dem Marktführer für Rechnungslegungssysteme in Deutschland
Lohnabrechnungen
Es gibt nahezu kein fachliches Gebiet auf dem sich so schnell so viel gesetzliche Änderungen (Lohnsteuerrecht, Sozialversicherungsrecht) ergeben, wie im Bereich der Lohnbuchhaltungen. Wir stellen Ihnen auf diesem Gebiet spezialisierte Mitarbeiter bereit. Auch auf dem Gebiet der Baulohnabrechnung halten wir stets eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern vor, die diese Aufgaben durch ständige Fortbildung selbstständig bearbeiten11 können und Ihnen für alle Fragen zur Verfügung stehen.
Für das typische mittelständische Unternehmen kann es u. E. nicht rationell sein, für den Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eigene, darauf spezialisierte und laufen fortgebildete Mitarbeiter zur Verfügung zu halten. Eine kostengünstige Auslagerung auf unser Büro erscheint daher nur konsequent im Sinne einer schlanken und effizienten Betriebsführung.
Jahresabschlüsse
Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (und den ergänzenden Vorschriften des Steuerrechts) ist jeder Kaufmann zur jährlichen Erstellung eines Abschlusses verpflichtet. Die Übertragung dieser Aufgabe auf Spezialisten aus unserem Büro ist für jeden mittelständischen Unternehmer eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung. Dabei steht für uns nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten (bis hin zur Offenlegung im Bundesanzeiger) sondern auch die Beratung des Mandanten im Vordergrund.
Steuererklärungen
Das Steuerrecht legt die Steuerpflichtigen eine Vielzahl von Erklärungspflichten auf, so z. B.:
- Umsatzsteuervoranmeldungen,
- Umsatzsteuerjahreserklärungen,
- Gewerbesteuererklärungen,
- Einkommensteuererklärungen,
- Erbschaftsteuererklärungen, usw.
In allen Fällen der sog. Steuerdeklaration können Sie auf unsere fachkundige Unterstützung setzen.
Steuergestaltung
Es ist völlig legitim, dass jeder Steuerpflichtige im Rahmen der Gesetze Gestaltungen wählt, die ihm – soweit als möglich – das Zahlen von Steuern optimiert. Diese Gestaltungsberatung setzt jedoch eine profunde Kenntnis des Steuerrechts voraus, die Sie bei uns unterstellen können. Nahezu jede Gestaltung zeigt steuerliche Auswirkungen in verschiedenen Steuerarten und zu verschiedenen Zeitpunkten. Diese Auswirkungen zeigen wir Ihnen auf der Grundlage Ihrer Planungen auf und diskutieren diese mit Ihnen bis hin zu einer für Sie optimalen Lösung. Doch mit dieser Lösung lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung der Lösung in Verträge usw.
Betreuung bei Betriebsprüfungen
Bei Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung stehen wir an Ihrer Seite und verteidigen Ihre Rechte. Nach der Ankündigung einer Betriebsprüfung bereiten wir Sie darauf vor, begleiten Sie während der gesamten Dauer der Prüfung, klären die strittigen Fragen im Rahmen der Schlussbesprechung und prüfen den von der Finanzverwaltung erstellten Prüfungsbericht.
Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
In Deutschland kennen wir das zweizügige Finanzgerichtswesen, d. h. im ersten Rechtszug verhandeln wir die Sache vor dem zuständigen Finanzgericht. Sollten wir vor dem Finanzgericht unsere Argumente nicht ausreichend gewürdigt wissen, so kann der Fall in seinen Rechtsfragen noch vor dem Bundesfinanzhof verhandelt werden. In beiden Rechtszügen verfügen wir über Erfahrungen. Die dort vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten sind uns vertraut und werden diese für Sie zu nutzen wissen.